Lockdown trifft auch Handwerksbetriebe aus dem Bereich der Körperpflege
Angesichts der dramatischen Entwicklung der Corona-Pandemie und der steigenden Infektionszahlen wird das öffentliche Leben in Deutschland erneut heruntergefahren:
Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, gibt es einen bundesweiten Lockdown.
Bund und Länder einigen sich auf Lockdown ab 16. Dezember
Für Gesundheitshandwerker besonders wichtig sind diese neuen Regelungen:
Handwerksbetriebe aus dem Bereich der Körperpflege müssen ab dem 16. Dezember 2020 schließen. Dazu zählen Friseursalons, Barbershops, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe. Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet – eine Verlängerung ist aber möglich. Die Verbote gelten unabhängig davon, ob die Dienstleistung in einem Ladenlokal oder mobil angeboten wird.